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   OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19   

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OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19 (https://dejure.org/2020,10094)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.04.2020 - 12 U 1052/19 (https://dejure.org/2020,10094)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. April 2020 - 12 U 1052/19 (https://dejure.org/2020,10094)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19
    Es erscheint lebensfremd, dass die Beklagte das mit der Verwendung der Abschaltsoftware verbundene erhebliche Risiko ohne wirtschaftlichen Vorteil eingegangen wäre (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018 - 27 U 10/18 -, juris, Rn. 20; OLG Karlsruhe, WM 2019, 881 ff.).

    Das von der Beklagten angebotene Softwareupdate stellt alleine ein Angebot der Schadenswiedergutmachung dar (vgl. OLG Karlsruhe, WM 2019, 881 ff.).

    Insofern kommt auch unter diesem Gesichtspunkt eine Herabsetzung des Nutzungsersatzes nicht in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe, WM 2019, 881).

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19
    Gleiches gilt - sofern wie hier - ein Hersteller lediglich einen Motor mit der streitgegenständlichen Umschaltlogik in den Verkehr bringt, der anschließend von einem anderen Hersteller in ein Fahrzeug eingebaut und das Fahrzeug sodann in den Verkehr gebracht wird, denn die Mitarbeiter der Beklagten überließen die mit der manipulativ wirkenden Software ausgerüsteten Motoren den zum VW-Konzern gehörenden Herstellern gerade zum Zweck der Weiterveräußerung und mussten daher damit rechnen, dass die so ausgerüsteten Fahrzeuge ohne Hinweis auf die Erwirkung der Typengenehmigung unter Einsatz einer manipulativ wirkenden Software mit zwei Betriebsmodi weiterveräußert werden würden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019 - 18 U 70/18 -, juris).

    Da die Beklagte auch nicht konkret dargelegt hat, dass und wie einzelne Mitarbeiter unter Ausschluss des Vorstandes die mangelhafte Software pflichtwidrig beauftragten, bezahlen und verwenden ließen, kann sich die Beklagte auch hierauf nicht berufen und muss es bei der Annahme umfassender Kenntnisse des Vorstandes der Beklagten wie auch bei der Anwendung des § 31 BGB im Sinne einer Zurechnung bleiben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 3. Januar 2019, 18 U 70/18 -, juris).

  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19
    Ferner wird eine Haftung der Beklagten gemäß § 826 BGB in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend OLG Koblenz, 5 U 1318/18, Urteil vom 12.06.2019, juris; OLG Karlsruhe, 17 U 160/18, Urteil vom 18.07.2019, juris; verneinend OLG Braunschweig, 7 U 134/17, Urteil vom 19.02.2019, juris).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19
    Eine solche Zuvielforderung hindert den Eintritt des Annahmeverzuges (BGH VIII ZR 275/04, Urteil vom 20.07.2005; OLG Koblenz, 6 U 1424/07, Urteil vom 19.07.2008, juris; OLG Karlsruhe, 7 U 169/06, Urteil vom 12.09.2007, juris).
  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht es dem nationalen Gesetzgeber demgegenüber frei, im Falle der vertraglichen Rückabwicklung dem Verbraucher die Erstattung von Nutzungsersatz aufzuerlegen (vgl. EuGH, Urteil vom 17.04.2008, - C-404/06 -, juris, Rn. 39; Reinking / Eggert, Autokauf, 14. Auflage 2020, Rn. 1158; BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VI ZR 243/2008 -, juris Rn. 14 f.).
  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19
    Ferner wird eine Haftung der Beklagten gemäß § 826 BGB in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend OLG Koblenz, 5 U 1318/18, Urteil vom 12.06.2019, juris; OLG Karlsruhe, 17 U 160/18, Urteil vom 18.07.2019, juris; verneinend OLG Braunschweig, 7 U 134/17, Urteil vom 19.02.2019, juris).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19
    Ferner wird eine Haftung der Beklagten gemäß § 826 BGB in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend OLG Koblenz, 5 U 1318/18, Urteil vom 12.06.2019, juris; OLG Karlsruhe, 17 U 160/18, Urteil vom 18.07.2019, juris; verneinend OLG Braunschweig, 7 U 134/17, Urteil vom 19.02.2019, juris).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19
    Steht nämlich ein (primär) darlegungspflichtiger Anspruchsteller außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Anspruchsgegner alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach höchstrichterlichen Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast das einfache Bestreiten seitens des Anspruchstellers nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/2006 - juris, Rn. 16 m. w. N. zur BGH-Rechtsprechung).
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19
    Darauf ob der Schädiger die Herausgabe des Vorteils verlangt, kommt es nicht an, insbesondere bedarf es - anders als in den Fällen der §§ 320, 322, 348 BGB - keines besonderen Antrages oder einer Einrede des Schädigers (BGH, Urteil vom 23.06.2015 = WM 2015, 1461, juris, Rn. 23 f.).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2020 - 12 U 1052/19
    Dem Kläger steht daher im Rahmen der Naturalrestitution ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Folgen dieses Vertrages zu, d. h. Ausgleich der für den Vertrag getätigten Aufwendungen durch den Schädiger gegen Herausgabe des aus dem Vertrag Erlangten (vgl. BGH, WM 2004, 1721; BGH, WM 2014, 2318).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06

    Rückgewährschuldverhältnis: Wertersatz wegen Beschädigung eines Motorrades bei

  • BGH, 02.07.1962 - VIII ZR 12/61

    Rückabwicklung eines wegen arglistiger Täuschung angefochtenen Autokaufvertrages

  • OLG Koblenz, 19.06.2008 - 6 U 1424/07

    Autokauf - Neuwagenkauf mit Leasing-Zwischenfinanzierung

  • OLG Köln, 28.05.2018 - 27 U 13/17

    Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

  • OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

  • OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17

    Neufahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Einbau einer Abschalteinrichtung in der

  • OLG Koblenz, 30.08.2021 - 12 U 1835/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. u.a. Urteil vom 27. April 2020, 12 U 1052/19, BeckRS 2020, 7855, Rdnr. 47 ff., Urteil vom 25. Mai 2020, 12 U 1833/19, BeckRS 2020, 24227 Rdnr. 49 ff.,), kann von der üblichen rein linearen Berechnung des Nutzungsersatzes nur nach gefahrenen Kilometern und technisch möglicher Gesamtlaufleistung abgewichen werden, wenn ein Fahrzeug nur in verhältnismäßig geringem Umfang, also mit einer auffallend geringen durchschnittlichen Jahreslaufleistung genutzt wird, so dass innerhalb der Gesamtnutzungsdauer eines Fahrzeugs die grundsätzlich technisch mögliche Gesamtlaufleistung voraussichtlich nicht erreicht wird und die übliche Berechnungsweise die aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogenen Vorteile nicht vollständig abbildet (ebenso OLG München, Urteil vom 26. Januar 2021, 5 U 2386/20, BeckRS 2021, 600, Rdnr. 54 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 16. Juli 2020, 7 U 169/19, BeckRS 2020, 17081, Rdnr. 52; Ring, SVR 2020, 124, 130).
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